Patientenbeteiligung auf Landesebene ist vielfältig und findet in sehr verschiedenen Gremien statt.
Einerseits werden über den § 140 f fünftes Sozialgesetzbuch in
Landes-, Berufungs- und Zulassungsausschüssen
Gremien der externen und sektorübergreifenden Qualitätssicherung
der PID- Ethik- Kommission
u.a.m.
Patientenvertreterinnen und -vertreter entsandt.
Andererseits gibt es in
Kommunalen Gesundheitskonferenzen
in der Landesgesundheitskonferenz
Ethikkommissionen von Krankenhäusern
eine verpflichtende Beteiligung von Patientenverter_innen.
Derzeit gibt es intensive Bestrebungen, die verschiedenen Ebenen der Patientenvertretung miteinander zu vernetzen. Es ist ein gemeinsamer Internetauftritt und gemeinsame Fortbildungen u.a.m. geplant.